Patientenrecht
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des Medizinrechts, insbesondere des Arzthaftungsrechts.
Betroffene von Behandlungsfehlern sind häufig in ihrer Gesundheit stark angegriffen und fühlen sich in den meisten Fällen psychisch nicht in der Lage Schritte einzuleiten, um gegen ein scheinbar nicht nachzuweisenden ärztlichen Behandlungsfehler vorzugehen.
Hinzukommt, dass in den meisten Fällen, Unkenntnis über die rechtlichen Möglichkeiten besteht.
Seit über 15 Jahren sind wir auf diesem Gebiet tätig und können bereits in den meisten Fällen im Rahmen eines ersten Beratungsgespräches, Wege aufzeigen, um den konkreten Nachweis eines Behandlungsfehlers zu führen.
Im Vordergrund steht natürlich die Klärung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schmerzensgeld und viele damit verbundene Folgeansprüche, die häufig übersehen werden. Hierbei sind individuelle Kriterien entscheidend, wie z.B. Dauerschäden, die genau definiert werden müssen, um ihre persönliche Beeinträchtigung einzuschätzen.
Wir nehmen ihnen alle erforderlichen Schritte ab und setzen uns mit den behandelnden Ärzten, Kliniken, Zentren, Versicherern und Kammern in Verbindung, um zu klären, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Haftung bestehen.
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